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KOSTEN- RÜCKVERRECHNUNG
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Eine teilweise Rückverrechnung mit manchen Krankenkassen ist möglich.
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Wenn eine Zusatzversicherung besteht, ist es auch möglich dort meine Rechnung einzureichen.
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Gerne nehme ich auch im Rahmen der SVA Aktion Ihren "Gesundheitshunderter" der Wirtschaftskammer entgegen.
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